Corona-Maßnahmen Wiedereröffnung ab 31.5.21

Corona-Maßnahmen Wiedereröffnung ab 31.5.21

Alle Corona – Maßnahmen im Überblick! (stand 21.5.2021)

Auf Basis der behördlichen Vorgaben ist beim Betreten des Studios entweder

  • ein negatives Testergebnis (Detailinfos zu den Tests siehe unten),
  • ein Impfnachweis (22 Tage ab Erstimpfung),
  • oder ein Nachweis einer Genesung (Nachweis über eine ärztliche Bestätigung – Gültigkeit 6 Monate nach der überstandenen Covid Erkrankung – oder über einen Antikörpertest – Gültigkeit 3 Monate nach Ausstellung)

vorzuweisen.

Folgende Tests sind zulässig:

  • Selbsttest mit Erfassung des Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem (nicht älter als 24h) selbsttest.ooe.gv.at.
  • Antigentest (Teststraße, Apotheke, etc.) nicht älter als 48h
  • PCR-Test, nicht älter als 72h

Beim Betreten unseres Studios ist eine FFP2-Maske zu tragen. Während des Trainings besteht keine Maskenpflicht.

Es gilt eine Registrierungspflicht. Die Registrierung erfolgt bei uns automatisch, wenn du dich online für den Kurs anmeldest. Wenn du Vormittag ohne Anmeldung kommst, musst du dich bitte schriftlich vor dem Training registrieren.

Als generelle Regel gilt: 2m Abstand zu Personen aus anderen Haushalten.

Für Kurse gibt es im Studio fixe Bodenmarkierungen für die maximale Anzahl an TeilnehmerInnen.

DANKE für eure Geduld und Treue! Wir freuen uns aufs gemeinsame Trainieren.

Mit besten sportlichen Grüßen

TEAM LIFRE!

Schreibe einen Kommentar